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Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
Allgemein
Die Erbschaftsteuer fällt bei Erwerben von Todes wegen an. Somit unterliegt jede Person, welche aus einer Erbschaft etwas erwirbt, der Erbschaftsteuer.
Die Schenkungsteuer fällt bei Schenkungen unter Lebenden an.
Die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer werden nahezu nach den gleichen gesetzlichen Regelungen erhoben.
Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuer anfällt, hängt im wesentlichen von dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker (für die Ermittlung der Steuerklasse und des Freibetrages) sowie dem Wert der Bereicherung ab.
Gestaltungsmöglichkeiten
Nahezu keine andere Steuerart ermöglicht einen größeren legalen Gestaltungspielraum.
Insofern sollte man sich bereits frühzeitig mit dem Thema Vermögensübertragung / Vermögensnachfolge beschäftigen, um frühzeitig die steuerlich möglichen Gestaltungen optimal zu nutzen.
Steuerliche Gestaltungsbeispiele:
- Steuergünstigte Wahl des ehelichen Güterstandes
- Mehrfache Ausnutzung der Freibeträge
- Überspringen einer Generation
- Vereinbarung von Nießbrauch/Wohnrecht
- Güterstandsschaukel (Wechsel von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung)
- Betriebsvermögen
Unsere Leistungen
Beratung:
Durch ein umfassendes persönliches Gespräch ermitteln wir Ihre Ist-Situation und finden mit Ihnen gemeinsam den steuerlich optimalen Weg.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich bei der Entscheidungsfindung wohl fühlen. Die Übertragung von Vermögen sollte nie nur aus steuerlichen Gründen erfolgen.
Sollte der Erbfall / die Schenkung bereits eingetreten sein, stehen wir Ihnen auch hier für steuerliche Fragen bzw. Berechnungen gerne zur Verfügung.
Deklaration:
Selbstverständlich erstellen wir die entsprechenden Steuererklärungen.
Wichtige Arbeiten in diesem Zusammenhang sind:
- Bewertung des Vermögens
- Steuerliche Grundstücksbewertung
- Steuerliche Betriebsbewertung
- Kapitalisierung von Renten etc.
- Bewertung der Nachlassverbindlichkeiten
- Schulden
- Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und Pflichtteilen
- Ansatz sämtlicher Freibeträge
Des weiteren bin ich Ihnen gerne bei der Testamentsvollstreckung behilflich.